Am 18. Mai wird über die Vorlage «Ja zur medizinischen Grundversorgung» abgestimmt. Die neue Regelung verpflichtet Bund und Kantone, die Hausarztmedizin zu fördern und für eine qualitativ hoch stehende Grundversorgung zu sorgen.
Die Gegner fürchten Staatsmedizin und staatliche Planwirtschaft in der ambulanten Gesundheitsversorgung.
In der Sendung TOP MED «Grundversorgung in Verfassung verankern?» spricht Geri Staudenmann mit Dr. med. Philippe Luchsinger, Thomas de Courten und Feng Han über die Vorlage über die am 18. Mai abgestimmt wird.
Kein Staatlicher Mindestlohn nur für Hausärzte
Thomas de Courten
April 2014