Die Krankenversicherungen sind gesetzlich verpflichtet, im Rahmen der obligatorischen Grundversicherung die Leistungen von allen Ärztinnen und Ärzten zu vergüten. Das bedeutet, die Versicherten können ihren Arzt frei wählen. Dies sofern sie nicht in einem Hausarztmodell oder in anderem speziellen Versicherungsmodell versichert sind, das mit Einschränkungen verbunden ist.
Heute ist die Arztwahl für die Patienten ein Blindflug auf reiner Vertrauensbasis!
Felix Schneuwly, Krankenkassen-Experte comparis.ch
Doch nach welchen Kriterien soll eine Patientin, ein Patient, den Arzt auswählen? Wie weiss ein Patient, ob der Arzt qualitativ gute Arbeit leistet? In fast allen Bereichen des Lebens finden sich Angaben zur Qualität oder zur Zufriedenheit von Kunden, sei es bei Banken, Versicherungen, Hotels, sogar bei Spitälern. Nur für Ärztinnen und Ärzte gibt es keine Angaben, wie gut ein Arzt arbeitet.
Felix Schneulwy spricht hier Klartext und fordert verbindliche Qualitätsindikatoren auch für Ärztinnen und Ärzte.
Anmerkung der Redaktion santemedia.ch:
Qualitätsdiskussion auf Ebene Bund
Bisher sind auf bundesebene verschiedene Initiativen zur Qualitätsentwicklung gescheitert. Nun beantragt die Gesundheitskommission des Nationalrates, dass der Bundesrat zur Qualitätsentwicklung eine eidgenössische Qualitätskommission einsetzt. Verschiedenste Akteure wie Kantone, Leistungserbringer, Krankenversicherer, auch Vertreter der Versicherten und andere Fachpersonen sollen in der Kommission mitarbeiten. Die Aufgabe einer «Qualitätskommission» wäre es, zu beraten oder auch Qualitätsindikatoren zu entwicklen. Die Beratungen rund um eine solche Qualitätskommission sind zur Zeit im Gange.
April 2018