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Billigstmedikamente – Wer zahlt die Zeche?

Mit einem neuen Preissystem will der Bundesrat die Kosten für Medikamente senken. Für Generika und patentabgelaufene Medikamente sollen künftig die Krankenkassen entscheiden, in welcher Höhe Medikamente vergütet werden. Ärzte und Apotheker hätten damit keine Wahl mehr, denn dem Patienten würde nur noch das günstigste Medikament vergütet.

Referenzpreissystem bedeutet, dass nur noch ein fixer Preis für den Wirkstoff eines Medikaments vergütet wird. Das heisst, dass die Krankenkasse immer nur das billigste Medikament mit dem entsprechenden Wirkstoff vergüten würde.

In der Sendung praxis gsundheit «Billigstmedikamente – Wer zahlt die Zeche?» diskutiert Geri Staudenmann mit Thomas de Courten, Nationalrat SVP/BL und Präsident Intergenerika sowie Verena Nold, Direktorin santésuisse, über ein neues Preissystem für Medikamente.

Generika sind die besseren Medikamente

Thomas de Courten, Nationalrat SVP/BL, Präsident Intergenerika

Wenn der Patient ein anderes Medikament erhält resp. der Arzt ein anderes Medikament verschreibt, muss der Patient die Differenz selbst bezahlen. Die Folge davon ist, dass Patienten, die sich die teureren Medikamente nicht leisten können, laufend das Medikament wechseln müssen. Aus Studien weiss man, dass dies für die so genannte Therapietreue nicht gut ist, Patienten nehmen ihre Medikamente nicht mehr oder nur unregelmässig ein.

In der Schweiz sind Generika rund 50 Prozent teurer als im Ausland. Generika machen gut ein Prozent der gesamten Gesundheitskosten von rund 70 Milliarden Franken pro Jahr aus. In der Schweiz sind die Vorgaben für Medikamente sehr streng, es braucht unter anderem mehrsprachige Packungsbeilagen und es sind strenge Vorgaben einzuhalten, damit ein Medikament überhaupt zugelassen wird. Deshalb sind die Preise in der Schweiz nicht vergleichbar mit den Preisen im Ausland. Preisreduktionen durch Generika führen auch dazu, dass sich Firmen möglicherweise aus dem Schweizer Markt zurückziehen. Die Krankenkassen machen ihrerseits geltend, dass schlussendlich jeder Arzt und Patient wählen kann, ob er ein Generikum oder ein Originalpräparat verschreiben resp. einnehmen möchte. Der Patient zahlt in jedem Fall im Rahmen des gesetzlichen Selbstbehaltes einen bestimmten Betrag selbst.

Richtig gespart werden könnte durch die konsequente Abgabe von Generika. Dafür fehlen allerdings die Anreize, denn Arzt und Apotheker haben in der Regel auf Originalmedikamenten die höheren Margen. Dies müsste geändert werden.

Dezember 2017

1 Comment

  1. Frei - Stirnimann Lydia

    wie gedenken sie an weitere neue Medikamente zu kommen, wenn die Herrschaften in Bern nur noch Generika bezahlen wollen? Sollen wieder einmal mehr eine gute Sparte Forschen den Ausländischen Forschen in ihren Ländern überlassen werden und wir Schweizer/innen sind dann auf gedei und verderben aufs Ausland und ihre LIEFERUNGEN AUSGELIEFERT??

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