Das Arztgeheimnis ist eine Grundvoraussetzung, damit das Verhältnis zwischen Patient und Arzt gelingt. Nach dem tragischen Flugzeugabsturz der Germanwings wird die ärztliche Schweigepflicht in Frage gestellt, weil die Allgemeinheit in Spezialfällen von höherer Sicherheit bei einer Lockerung dieses Gesetztes profitieren würde.
Seit dem tragischen Flugzeugabsturz der Germanwings wird das Arztgeheimnis kritisch hinterfragt. Ein deutscher Co-Pilot hatte sich über den französischen Alpen ins Cockpit eingeschlossen, das Flugzeug stürzte ab, alle Insassen verstarben sofort. Im Nachhinein wurde bekannt, dass der Pilot unter psychischen Problemen litt. Aufgrund des Arztgeheimnisses waren diese gesundheitlichen Beeinträchtigungen dem Arbeitgeber nicht bekannt.
Piloten in der Schweiz müssen sich alle 12 Monate einer ärztlichen Kontrolle eines Fliegerarztes unterziehen. Dabei findet neben körperlichen Untersuchungen auch ein Gespräch statt. Dieser Arztbesuch ist lizenzrelevant. Ist der Arzt der Meinung, dass der Pilot nicht mehr flugtüchtig ist, wird die Lizenz für das neue Jahr nicht mehr erteilt. Findet hingegegen eine ärztliche Konsultation beim Hausarzt statt, unterliegt dieses Gespräch der Schweigepflicht. Wenn der Hausarzt eine Gefährdung für die Allgemeinheit vermutet, kann er im Dialog mit dem Patienten versuchen, ihn dazu aufzufordern, den Arbeitgeber zu informieren. In krassen Fällen kann sich der Arzt seiner Schweigepflicht auch entledigen, was aber heute noch eine grosse Hürde darstellt.
In der Sendung TOP MED «Arztgeheimnis – Grenze der Schweigepflicht?» spricht Geri Staudenmann mit Hansjörg Egger, Prof. Dr. med. Christian Kind und Thomas Steffen über die Grenzen des Arztgeheimnisses.
Alles, was der Flugsicherheit dient, sollte umgesetzt werden
Thomas Steffen, Ressortleiter Safety, Security & Training, AEROPERS
Juni 2015