Alkohol ist die am häufigsten konsumierte, legale Droge. Wird ab Juli 2014 bei einer Verkehrskontrolle erstmals mehr als 1,6 Promille im Blut des Fahrers festgestellt, zieht dies eine obligatorische medizinische Fahreignungsabklärung für nach sich.
Alkohol ist ein beliebtes Genussmittel und gleichzeitig Droge Nummer 1. Seine Wirkung ist grundsätzlich enthemmend (aber auch toxisch) und gesellschaftlich bis zu einem gewissen Grad toleriert. Ein problematisches Trinkverhalten kann entstehen, wenn man Probleme mit der euphorisierenden Wirkung überdecken möchte und man sich an grössere Mengen Alkohol gewöhnt. «Trinkfestigkeit» kann nicht vererbt werden, man eignet sie sich durch regelmässigen Alkoholkonsum an. Alkoholsucht entwickelt sich schleichend und wir langsam zur Gewohnheit. Beim Autofahren sind die Nebeneffekte des Alkohols und die Auswirkungen auf die Fahrtüchigkeit gefährlich. Ab 1. Juli 2014 wird daher Alkohol am Steuer stärker verfolgt. Wird ein Ersttäter mit mehr als 1,6 Promille im Blut erwischt, enzieht die Verkehrspolizei vorerst den Führerausweis, bis die Fahreignungsabklärung durchlaufen wurde.