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IV oder Krankenkasse – wer zahlt?

Die Invalidenversicherung soll verbessert werden. Deshalb hat der Bundesrat eine Vorlage an das Eidgenössische Parlament überwiesen. Ein besonderes Augenmerk legt die Sendung praxis gsundheit auf die medizinische Behandlung von Kindern und Jugendlichen, die bei der Geburt an einer anerkannten Krankheit leiden, so genannte Geburtsgebrechen. Auch Menschen mit Seltenen Krankheiten sind von der IV-Revision betroffen. Die Abgrenzung zwischen der Invalidenversicherung und der Krankenkasse birgt Konfliktpotenzial.

Die heutige Geburtsgebrechenliste ist veraltet. Heute können Krankheitsbilder besser diagnostiziert werden. D.h. die Liste muss auch laufend überarbeitet und den neusten medizinischen Möglichkeiten angepasst werden. Als Geburtsgebrechen gelten Gebrechen, die bei vollendeter Geburt bestehen. Die blosse Veranlagung zu einem Leiden gilt nicht als Geburtsgebrechen. Für Geburtsgebrechen bezahlt die Invalidenversicherung heute alle Leistungen bis zum Erreichen des 20. Altersjahres. Danach sollte die Krankenversicherung die Leistungen übernehmen. Dies kann dazu führen, dass betroffene Patientinnen und Patienten nicht mehr die gleichen Leistungen erhalten wie bei der Invalidenversicherung. Beispielsweise werden Medikamente, welche nicht für eine bestimmte Krankheit zugelassen sind, jedoch für eine so genannt «Seltene Krankheit» auch wirksam sein können (Off-Label-Use), von den Krankenkassen nicht vergütet. Das führt und Rechtsunsicherheiten, unter denen die Patientin oder der Patient leidet.

santemedia.ch hat auch Behörden zur Sendung eingeladen. Weder das zuständige Bundesamt für Sozialversicherungen BSV noch die IV-Stellen-Konferenz (IVSK) als Dachverband der 26 IV-Stellen in den Kantonen wollten in der Sendung Stellung nehmen.

Die Vorlage des Bundesrates wird zur Zeit in der Sozial- und Gesundheitskommission des Nationalrates diskutiert und wird in einer der nächsten Sessionen im Nationalrat traktandiert.

Die IV muss Rücksicht nehmen auf Entwicklungen im Gesundheitswesen

Ruth Humbel
Nationalrätin CVP AG, Mitglied Sozial- und Gesundheitskommission

September 2018

2 Comments

  1. rhyn walter

    meine tochter hat das kabuki iv ist si angemeldet aber krankenkasse auch ich muss immer der krankenkasse bezahlen anstat über iv bei der apotheke ist iv drin aber bekomme immer über krankenkasse letzten jahr abe ich 3000fr selber bezahlt meine frage ist das richtig oder falsch?
    gruss rhyn

    Reply
    • santemedia.ch Team

      Guten Tag
      Danke für Ihre Anfrage. Wir können Ihnen darüber leider keine Auskunft geben.
      Bitte wenden Sie sich an Ihre Ansprechperson bei der IV oder bei der Krankenkasse.
      Wir wünschen Ihnen und Ihrer Tochter alles Gute.
      santemedia.ch Team

      Reply

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